Definition & Funktion
Der Begriff "Genossenschaft“ leitet sich vom altdeutschen Wort "noz“ (=Vieh) ab und geht auf die gemeinsame Viehhaltung mehrerer Bauern zurück. Bereits im Mittelalter entwickelten sich Zusammenschlüsse für verschiedenste gemeinsame Zwecke wie Handel oder Deichbau. Doch die meisten "modernen“ Genossenschaften wurden von Gewerbetreibenden, Handwerkern und Bauern im 19. Jahrhundert gegründet, um die Wohn- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Ein bekannter Genossenschaftspionier war Friedrich Wilhelm Raiffeisen, dessen Genossenschaftsbank bis heute weit verbreitet ist.
Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Gerade vor dem Hintergrund globaler wirtschaftlicher Krisen, bekommen die Genossenschaften in Deutschland wieder großen Zulauf – sie stehen für Bodenständigkeit. Genossenschaften haben in der Regel langfristige gemeinsame, wirtschaftliche Ziele und sind regional verwurzelt.
In Zeiten steigender Mieten und Immobilienpreise werden besonders Wohnungsgenossenschaften populär. Sie haben das Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Den Anteilseignern bieten sie einen Mittelweg zwischen Eigentum und Miete und erreichen damit auch weniger finanzstarke Schichten. Insbesondere die Nachfolgegenerationen profitieren von den nur geringen finanziellen Aufwendungen. Sie zahlen eine Miete, die in der Regel deutlich unter dem für Städte üblichen Mietspiegel liegt. Ein großer Teil der Genossenschafts-Wohnungen stammt aus der Mitte des 20. Jahrhunderts, aber auch heute bauen Genossenschaften Häuser oder sanieren Altbauten. Mit den Kosten dafür, gehen die Genossenschaften im Sinne der Gemeinschaft um: Nicht die Renditeerwartung einzelner Anleger bestimmt etwa eine Mieterhöhung, sondern der Einklang aus betriebswirtschaftlichem Nutzen und sozialer Vertretbarkeit.